ORK_Freihaltefl_Oekologisch

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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)

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ORK_Freihaltefl_Landschaftlich_wertvoll

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:38Uhr)

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ORK_Freihaltefl_Sonstige

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)

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ORK_Freihaltefl_Fortswirtschaft

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:37Uhr)

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ORK_Bauliche_Entwicklung

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in der Gemeinde abzubilden. Die Siedlungsentwicklung umfasst die Siedlungsentwicklungsgebiete nach der Gliederung, der zeitlichen Abfolge und der Intensität der baulichen Nutzung. Wieters festzulegen sind Gebiete mit Bauverbot, mit Verpflichtung zur Bebauungsplanung, mit textlichen Bebauungsregeln, Gebiete für die Baulandumlegungen erforderlich sind, Grundflächen für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, Siedlungsgrenzen und Grenzen innerhalb der Siedlungsentwicklungsflächen und Rückwidmungsflächen. Bei der Infrastrukturentwicklung sind der erforderliche Ausbau der infrastrukturellen Verkehrsentwicklung (fließender und ruhender, öffentlicher und Fußgänger- und Radverkehr), der sonstigen technischen Infrastruktur (Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, etc.) und der Ausbau der sozialen Infrastruktur (soziale, kulturelle, Bildungs-, Sporteinrichtungen, Kinderspielanlagen) festzulegen. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden diese Datensätze laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:34Uhr)

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ORK_Sanierungszone

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in der Gemeinde abzubilden. Die Siedlungsentwicklung umfasst die Siedlungsentwicklungsgebiete nach der Gliederung, der zeitlichen Abfolge und der Intensität der baulichen Nutzung. Wieters festzulegen sind Gebiete mit Bauverbot, mit Verpflichtung zur Bebauungsplanung, mit textlichen Bebauungsregeln, Gebiete für die Baulandumlegungen erforderlich sind, Grundflächen für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, Siedlungsgrenzen und Grenzen innerhalb der Siedlungsentwicklungsflächen und Rückwidmungsflächen. Bei der Infrastrukturentwicklung sind der erforderliche Ausbau der infrastrukturellen Verkehrsentwicklung (fließender und ruhender, öffentlicher und Fußgänger- und Radverkehr), der sonstigen technischen Infrastruktur (Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, etc.) und der Ausbau der sozialen Infrastruktur (soziale, kulturelle, Bildungs-, Sporteinrichtungen, Kinderspielanlagen) festzulegen. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden diese Datensätze laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:42Uhr)

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ORK_Unbebaute_Flaeche

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in der Gemeinde abzubilden. Die Siedlungsentwicklung umfasst die Siedlungsentwicklungsgebiete nach der Gliederung, der zeitlichen Abfolge und der Intensität der baulichen Nutzung. Wieters festzulegen sind Gebiete mit Bauverbot, mit Verpflichtung zur Bebauungsplanung, mit textlichen Bebauungsregeln, Gebiete für die Baulandumlegungen erforderlich sind, Grundflächen für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, Siedlungsgrenzen und Grenzen innerhalb der Siedlungsentwicklungsflächen und Rückwidmungsflächen. Bei der Infrastrukturentwicklung sind der erforderliche Ausbau der infrastrukturellen Verkehrsentwicklung (fließender und ruhender, öffentlicher und Fußgänger- und Radverkehr), der sonstigen technischen Infrastruktur (Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, etc.) und der Ausbau der sozialen Infrastruktur (soziale, kulturelle, Bildungs-, Sporteinrichtungen, Kinderspielanlagen) festzulegen. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden diese Datensätze laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:43Uhr)

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