Waldentwicklungsplan
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✦ Suggested by OrionAIForstBW Waldeinteilung- Polygone Inhalt / Abstract: Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ist für die Bewirtschaftung des Staatswaldes in Baden-Württemberg zuständig. Der betreute Wald wird flächig in folgende Kategorien eingeteilt: Forstbezirke: Regionale Zuständigkeit Betriebe: Der Staatswald ist regelmäßig Betrieb 1. Es können weitere Betriebe für Waldflächen anderer Verwaltungen (Liegenschaften, Wasserwirtschaft oder Straßenbau) oder für spezielle Zwecke (Universitätswald) gebildet sein. Distrikte: sind i.d.R. zusammenhängende Waldflächen auf einer Gemarkung Abteilungen: sind die Untergliederung der Distrikte, i.d.R. etwa 20- 30 ha groß Bestände: sind die feinsten Unterteilungen der Abteilungen. Sie sind nach verschiedenen Baumbeständen und deren Waldentwicklungstypen eingeteilt. Auch „Nichtholzbodenflächen" werden erfasst. Dabei handelt es sich um Flächen, die zum Wald gehören, aber nicht selbst mit Bäumen bestockt sind, zum Beispiel Waldparkplätze, Holzlagerplätze, Wildwiesen und Waldwege. Flächen die zum Staatswald gehören, aber nicht forstlich genutzt werden, sind als „sonstige Flächen" beschrieben, beispielsweise ein auf dem gleichen Flurstück befindliches Getreidefeld. Um die Performance zu erhöhen und die Speicherkapazität zu schonen, wurden die Geodaten mit dem Tool „arcpy.cartography.SimplifyPolygon“ vereinfacht (algorithm="POINT_REMOVE", tolerance="0.2 Meters", minimum_area="0 SquareMeters", error_option="RESOLVE_ERRORS", collapsed_point_option="NO_KEEP", in_barriers=None). Beteiligte und Bearbeitungsstatus / credit + status Die Daten werden im 10-jährigen Turnus vom Fachbereich 4 Biologische Produktion und Waldnaturschutz fortgeschrieben. Der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung ist als Stichtag angegeben. Kontakt / pointOfContact Dr. Heidi Bäuerle, Spittlerstraße 8, 70190 Stuttgart +49 7071 7543262 heidi.baeuerle@forstbw.de Räumliche Darstellungsart / spatialRepresentationType Vektordaten ReferenzsystemWGS 1984 Web Mercator (auxiliary sphere); EPSG: 3857 Ausdehnung / extend Min_X: 7,480°O Max_X: 10,520°OMin_Y: 47,500°N Max_Y: 49,820°N weiterführende Informationen bezüglich Regionale Waldentwicklungstypen und Nutzungsarten
Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur durch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 10:56Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:38Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:37Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)
In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:25Uhr)
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