Waldentwicklungsplan

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Abgrenzung, Beschreibung und Bewertung von Waldflächen aufgrund ihrer Funktion und Wirkung hinsichtlich- Schutzfunktion- Wohlfahrtsfunktion- Erholungsfunktion- Wirtschaftsfunktionauf Basis der Definitionen im Österreichischen Forstgesetz (§9). Der Österreichische Waldentwicklungsplan ist ein wesentliches Instrument der Forstlichen Raumplanung, die durch vorausschauende Planung dazu beitragen soll, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Die vier im Österreichischen Forstgesetz (§ 6 Abs. 2 ForstG 1975) beschriebenen Waldfunktionen werden bewertet und die im vorrangigen öffentlichen Interesse stehende Funktion wird als Leitfunktion dargestellt. Nutzfunktion (grün): Insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Schutzfunktion (rot): Insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung. Wohlfahrtsfunktion (blau): Einfluss des Waldes auf die Umwelt, Ausgleich des Klimas und Wasserhaushaltes, Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser. Erholungsfunktion (gelb): Erholungsraum für Waldbesucher. Kreisfunktionsflächen im Waldentwicklungsplan sind Waldflächen kleiner zehn Hektar, in denen eine Funktion, abweichend von der umgebenden Funktionsfläche, eine hohe Wertigkeit hat. Diese sind durch ein Kreissymbol und entsprechende Färbung der hervorgehobenen Funktion (grün=Nutzfunktion, rot=Schutzfunktion, blau=Wohlfahrtsfunktion, gelb=Erholungsfunktion) dargestellt. Zusätzliche Informationen: https://www.waldentwicklungsplan.at/ Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 10:53Uhr)

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ForstBW_Waldeinteilung

ForstBW Waldeinteilung- Polygone Inhalt / Abstract: Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ist für die Bewirtschaftung des Staatswaldes in Baden-Württemberg zuständig. Der betreute Wald wird flächig in folgende Kategorien eingeteilt: Forstbezirke: Regionale Zuständigkeit Betriebe: Der Staatswald ist regelmäßig Betrieb 1. Es können weitere Betriebe für Waldflächen anderer Verwaltungen (Liegenschaften, Wasserwirtschaft oder Straßenbau) oder für spezielle Zwecke (Universitätswald) gebildet sein. Distrikte: sind i.d.R. zusammenhängende Waldflächen auf einer Gemarkung Abteilungen: sind die Untergliederung der Distrikte, i.d.R. etwa 20- 30 ha groß Bestände: sind die feinsten Unterteilungen der Abteilungen. Sie sind nach verschiedenen Baumbeständen und deren Waldentwicklungstypen eingeteilt. Auch „Nichtholzbodenflächen" werden erfasst. Dabei handelt es sich um Flächen, die zum Wald gehören, aber nicht selbst mit Bäumen bestockt sind, zum Beispiel Waldparkplätze, Holzlagerplätze, Wildwiesen und Waldwege. Flächen die zum Staatswald gehören, aber nicht forstlich genutzt werden, sind  als „sonstige Flächen" beschrieben, beispielsweise ein auf dem gleichen Flurstück befindliches Getreidefeld.  Um die Performance zu erhöhen und die Speicherkapazität zu schonen, wurden die Geodaten mit dem Tool „arcpy.cartography.SimplifyPolygon“ vereinfacht (algorithm="POINT_REMOVE", tolerance="0.2 Meters", minimum_area="0 SquareMeters", error_option="RESOLVE_ERRORS", collapsed_point_option="NO_KEEP", in_barriers=None). Beteiligte und Bearbeitungsstatus / credit + status Die Daten werden im 10-jährigen Turnus vom Fachbereich 4 Biologische Produktion und Waldnaturschutz fortgeschrieben.  Der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung ist als Stichtag angegeben.  Kontakt / pointOfContact Dr. Heidi Bäuerle, Spittlerstraße 8, 70190 Stuttgart +49 7071 7543262  heidi.baeuerle@forstbw.de  Räumliche Darstellungsart / spatialRepresentationType Vektordaten  ReferenzsystemWGS 1984 Web Mercator (auxiliary sphere); EPSG: 3857  Ausdehnung / extend Min_X: 7,480°O     Max_X: 10,520°OMin_Y: 47,500°N   Max_Y: 49,820°N  weiterführende Informationen bezüglich Regionale Waldentwicklungstypen und Nutzungsarten

Agriculture · geoHub_ForstBW
Schutzgebiete_Wasser

Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur durch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 10:56Uhr)

Elevation · tiris.ogd
ORK_Freihaltefl_Landschaftlich_wertvoll

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:38Uhr)

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ORK_Freihaltefl_Fortswirtschaft

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:37Uhr)

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ORK_Freihaltefl_Oekologisch

Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)

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FLW_Geplante_Strassen

In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:25Uhr)

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