Almzentren
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✦ Suggested by OrionAIJede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:38Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:37Uhr)
Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind im tirisMaps im Thema Freihaltegebiete bei der übergeordneten Datenebene Überörtliche Raumordnung enthalten. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:45Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind unter anderem jene Flächen auszuweisen, die von einer Verbauung freizuhalten (Freihalteflächen) sind. Es gibt Landwirtschaftliche, Forstliche, Landschaftlich wertvolle, Ökologisch wertvolle, sonstige Freihalteflächen und Freihalteflächen für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung, welche in diesem Datensatz dargestellt werden. Durch immer wiederkehrende ÖRK-Änderungen und ÖRK-Fortschreibungen werden die Daten laufend aktualisiert. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:40Uhr)
Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000.Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000.Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet. Link zu den Metadaten (Update: 16.10.2026 11:14Uhr)
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